Sachkapitalerhöhung
Sachkapitalerhöhung Definition
Bei der Sachkapitalerhöhung erfolgt die Kapitalerhöhung – die Erhöhung des Grundkapitals einer Aktiengesellschaft – durch die Ausgabe neuer Aktien nicht gegen Geld, sondern gegen Sachwerte.
Bei den Sachwerten kann es sich um einzelne Vermögensgegenstände wie zum Beispiel ein Grundstück oder ein Patent, aber auch um ganze Unternehmen handeln.
Besonderheiten
Ausnahmefall
Die Sachkapitalerhöhung stellt den Ausnahmefall der Kapitalerhöhung da, während die Barkapitalerhöhung der Regelfall ist.
Warum? Meist führen Unternehmen Kapitalerhöhungen durch, weil sie frisches Geld benötigen, um wachsen, investieren, das Eigenkapital und die Liquidität stärken oder andere Unternehmen aufkaufen zu können.
Dafür benötigen sie Geld als „universelles Mittel“, mit dem sich unterschiedliche Ziele und Absichten umsetzen lassen.
Zudem sind Sachkapitalerhöhungen aufgrund der Anforderungen (Prüfung) aufwändiger.
Prüfung
Der Wert von Sachwerten ist nicht so einfach zu beurteilen wie der Wert von Geld.
Bei einer Immobilie, einem Auto oder einer Maschine geht das noch, bei einem Patent ist es hingegen schon nicht einfach und bei einem ganzen Unternehmen erst recht nicht.
Deshalb verlangen § 183 Abs. 3 und § 205 Abs. 5 AktG, dass bei einer Kapitalerhöhung mit Sacheinlagen bzw. einer Ausgabe der Aktien gegen Sacheinlagen eine Prüfung durch einen oder mehrere Prüfer stattzufinden hat, um die Werthaltigkeit der Sacheinlage zu gewährleisten.
Beispiel
Die Erdbeeren AG hat bisher ein Grundkapital in Höhe von 1 Mio. Euro, bestehend aus 1 Mio. Stückaktien mit einem rechnerischen Wert von 1 Euro je Stückaktie.
Der Unternehmenswert der AG liegt bei 10 Mio. Euro bzw. 10 Euro je Aktie.
Die AG hätte gerne ein benachbartes, großes Erdbeerfeld im Wert von 1 Mio. € und erklärt sich bereit, dem Eigentümer dafür 100.000 Aktien des eigenen Unternehmens zu geben.
Die AG führt dazu eine Sachkapitalerhöhung inklusive aller notwendigen Prüfungen durch:
- Sie erhöht das Grundkapital um 100.000 Euro = 100.000 Stückaktien;
- Diese erhält der Eigentümer des Erdbeerfelds, dafür überträgt dieser das Feld auf die AG;
- Der Differenzbetrag in Höhe von 900.000 Euro zwischen der 1 Mio. Euro (Wert der Sacheinlage) und den 100.000 € Grundkapital wird wie bei Barkapitalerhöhungen auch in die Kapitalrücklage der AG eingestellt.
Im Ergebnis ist das Eigenkapital der AG per Sacheinlage um 1 Mio. Euro erhöht.