Definition
Ein Zinsswap (swap: Tausch; "Zinstausch") dient bei Unternehmen der Zinssicherung. Hat ein Unternehmen z.B. einen variabel verzinslichen Kredit aufgenommen (der z.B. zum aktuellen Geldmarktzins in Anlehnung an den 12-Monats-EURIBOR zu bedienen ist), unterliegt der Kredit einem Zinsänderungsrisiko, die Zinszahlungen sind nicht planbar und die Finanzierungskosten und die Liquiditätsbelastung für das Unternehmen können bei stark steigenden Zinsen aus dem Ruder laufen.
In dem Fall kann das Unternehmen mit einem Zinsswap den variablen Zins gegen einen festen Zins eintauschen. Der Vertragspartner, der dem Unternehmen den festen Zins zahlt, kann z.B. eine Bank sein. Gegen steigende Kapitalmarktzinsen hat sich das Unternehmen nunmehr abgesichert, allerdings profitiert es auch nicht mehr von fallenden Zinsen.
Alternative Begriffe: Interest Rate Swap, Zins-Swap.
Beispiel
Zinsswap Beispiel
Ein Unternehmen nimmt am Jahresanfang 01 einen Kredit in Höhe von 10.000.000 € bei seiner Hausbank auf; vereinbart wird ein variabler Zins auf Basis des 12-Monats-EURIBOR.
Zugleich sichert sich das Unternehmen bei einer anderen Bank mit einem Zinsswap ab; der vereinbarte Festzinssatz betrage 4 %.
Für das Jahr 01 bedeutet dies: beträgt der variable Zins auf Basis des 12-Monats-EURIBORS 5 %, bezahlt das Unternehmen 500.000 € an seine Hausbank; zugleich erhält es von der anderen Bank die 500.000 € "erstattet" und muss aber 400.000 € (der vereinbarte Festzins von 4 %) an die andere Bank leisten; i.d.R. wird lediglich der Differenzbetrag von 100.000 € transferiert.
Als Ergebnis hat sich das Unternehmen dadurch einen Festzins von 4 % gesichert.
Hätte der variable Zins z.B. bei 3,5 % gelegen, hätte das Unternehmen 350.000 € an die Hausbank bezahlt und zudem 50.000 € an die andere Bank als Ausgleich.
Alternativ könnten auch 2 Unternehmen direkt Zinszahlungen tauschen.
Für die Vertragspartei, die den festen Zins zahlt (und den variablen Zins erhält, im Beispiel das Unternehmen) ist der Zinsswap ein sog. Payer Swap, für die Vertragspartei, die den festen Zins erhält (und den variablen Zins zahlt, im Beispiel die andere Bank) ist der Zinsswap ein sog. Receiver Swap.
Fazit
Ein Zinsswap tauscht einen variablen gegen einen festen Zinssatz: Das Unternehmen sichert sich Planungssicherheit, verzichtet aber darauf, von sinkenden Zinsen zu profitieren. Zahlt man den festen Zins und erhält den variablen, spricht man von einem Payer Swap; umgekehrt von einem Receiver Swap. Ausgeglichen wird in der Regel nur der Differenzbetrag zwischen festem und variablem Zins.
Selbsttest: Zinsswap
Aufgabe: Zinsswap berechnen und einordnen
Die Alpha AG hat einen variabel verzinslichen Kredit aufgenommen und sich mit einem Zinsswap abgesichert:
| Kreditbetrag | 8.000.000 € |
| Vereinbarter Festzins im Swap | 3,5 % |
| EURIBOR (aktuelles Jahr) | 2,5 % |
- Wie hoch ist die Zinszahlung der Alpha AG an ihre Hausbank?
- Wie hoch ist der Ausgleichsbetrag, den die Alpha AG an die Swap-Partnerbank zahlt?
- Wie hoch ist die effektive Gesamtzinsbelastung? Entspricht sie dem vereinbarten Festzins?
- Wäre die Alpha AG ohne den Swap in diesem Szenario besser oder schlechter gestellt?
Lösung
1. Zinszahlung an Hausbank (EURIBOR 2,5 %):
2,5 % × 8.000.000 € = 200.000 €
2. Ausgleichsbetrag an Swap-Partnerbank:
Festzins (3,5 %) > EURIBOR (2,5 %): Die Alpha AG zahlt die Differenz.
(3,5 % − 2,5 %) × 8.000.000 € = 1,0 % × 8.000.000 € = 80.000 €
3. Effektive Gesamtzinsbelastung:
200.000 € + 80.000 € = 280.000 € = 3,5 % ✓
Dies entspricht exakt dem vereinbarten Festzins — unabhängig vom EURIBOR-Niveau.
4. Vergleich ohne Swap:
Ohne Swap hätte die Alpha AG nur 200.000 € (2,5 %) gezahlt — also 80.000 € weniger.
Sie ist in diesem Szenario schlechter gestellt, hat aber Planungssicherheit und Schutz gegen steigende Zinsen erhalten.