Definition
Die Europäische Aktiengesellschaft bzw. Societas Europaea (kurz: SE) ist eine internationale Rechtsform, die auch in anderen EU-Ländern zu finden ist. Dadurch ist ein gewisser Bekanntheitsgrad der Rechtsform gegeben, der für die Investoren-/Kapitalmarktansprache ggf. von Bedeutung ist.
Eine europäische Aktiengesellschaft kann ihren Sitz in ein anderes EU-Land verlegen, ohne dass dazu die Auflösung der Gesellschaft oder die Errichtung einer neuen Gesellschaft im neuen Sitzland notwendig ist.
Das Grundkapital bzw. gezeichnete Kapital beträgt mindestens 120.000 € (Artikel 4 Abs. 2 SE-VO). Die Europäische Aktiengesellschaft muss ihrer Firma den Firmenzusatz "SE" voran- oder nachstellen (Artikel 11 SE-VO).
Die Leitung der SE kann durch einen Verwaltungsrat oder – wie auch bei der deutschen Aktiengesellschaft üblich – durch einen Vorstand und einen Aufsichtsrat (als Kontrollorgan) erfolgen.
Alternative Begriffe: Europa-AG, Europäische AG, Europäische Gesellschaft.
Selbsttest: Europäische Aktiengesellschaft (SE)
Aufgabe: Wann lohnt sich die SE?
Ein deutsches Technologieunternehmen (AG) plant, seinen Hauptsitz nach Irland zu verlegen, weil dort günstigere Steuerbedingungen gelten. Welche Probleme entstehen bei einer deutschen AG? Warum könnte die SE eine Lösung sein?
Bei einer deutschen AG würde eine Sitzverlagerung ins Ausland in der Regel die Auflösung der Gesellschaft und die Neugründung einer irischen Gesellschaft erfordern – mit erheblichem rechtlichen und steuerlichen Aufwand. Die SE löst dieses Problem: Sie kann ihren Sitz in ein anderes EU-Land verlegen, ohne aufgelöst oder neu gegründet zu werden (Artikel 8 SE-VO). Zudem ist die Rechtsform SE in anderen EU-Ländern bekannt, was die Investor-Ansprache erleichtert.