Privatrecht

Privatrecht Definition

Das Privatrecht regelt allgemein Rechtsbeziehungen, Rechte und Pflichten "untereinander" (zwischen Bürgern, Käufer und Verkäufer, Mieter und Vermieter und so weiter). Man begegnet sich auf einer Ebene.

BGB und Sonderprivatrecht

Zentraler Bestandteil des Privatrechts ist das Bürgerliche Recht (vor allem Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)), das für alle gilt; daneben gibt es noch das Sonderprivatrecht, das nur für bestimmte Gruppen und Bereiche gilt: das Handelsrecht (HGB) für Kaufleute, das Gesellschaftsrecht für Gesellschaften, das Arbeitsrecht für Arbeitnehmer und Arbeitgeber, das GmbHG für GmbHs und so weiter.

Zuständig sind ordentliche Gerichte (nicht Verwaltungsgerichte).

Gegenstück: Öffentliches Recht

Das Gegenstück zum Privatrecht ist das öffentliche Recht, welches das staatliche Handeln regelt. Man begegnet sich nicht auf einer Ebene: der Staat ist hoheitlich, zum Beispiel im Straf- oder Verwaltungsrecht.