Definition
Die Vermögensübertragung ist eine Möglichkeit der Umwandlung eines Unternehmens nach dem Umwandlungsgesetz (UmwG).
Nach § 174 UmwG sind Voll- und Teilübertragungen möglich.
Für Unternehmen hat diese Form der Umwandlung geringe Bedeutung, da sie nach § 175 UmwG auf Bund, Land und Gebietskörperschaften sowie Versicherungsunternehmen beschränkt ist. Nach § 176 UmwG sind auf Vollübertragungen die Verschmelzungsvorschriften und nach § 177 UmwG auf Teilübertragungen die Spaltungsvorschriften entsprechend anzuwenden.
Selbsttest: Vermögensübertragung
Aufgabe: Vermögensübertragung
Eine Gemeinde (Gebietskörperschaft) möchte ihr gesamtes Versorgungsvermögen (Strom, Wasser) auf ein kommunales Versorgungsunternehmen übertragen. Welche Umwandlungsform kommt hier in Betracht, und nach welchen Regelungen richtet sich diese Vollübertragung?
Umwandlungsform: Es kommt die Vermögensübertragung nach § 174 UmwG in Betracht. Diese Umwandlungsform ist für Gebietskörperschaften wie Gemeinden ausdrücklich vorgesehen.
Anwendbare Regelungen: Da das gesamte Vermögen übertragen wird (Vollübertragung), gelten gemäß UmwG die Regelungen der Verschmelzung entsprechend. Das Vermögen geht im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf das aufnehmende Unternehmen über.