Reisende
Reisende Definition
Reisende eines Unternehmens – auch Handelsreisende, Handlungsreisende oder Außerdienst(ler) genannt – besuchen Händler in ihrem jeweiligen Vertriebsgebiet, stellen neue Produkte vor, versorgen den Händler mit Werbematerial (Plakate, Aufsteller etc.) und nehmen gegebenenfalls auch Bestellungen entgegen.
In Zeiten von digitaler Kommunikation und Home Office steht das Reisen nicht mehr so im Vordergrund wie früher.
Angestellte mit Vertriebsvollmacht
Reisende sind vom Unternehmen angestellt und verfügen über eine Vollmacht, bestimmte Geschäfte für das Unternehmen abzuschliessen.
Alternativen
Angestellte Reisende sind die eine Möglichkeit, Produkte zu vertreiben; selbständige Handelsvertreter, Kommissionäre oder Handelsmakler wären eine andere.
Kostenvergleich
Was für das Unternehmen besser bzw. günstiger ist, wird oft in einem Kostenvergleich festgestellt. Der festangestellte Reisende hat dabei ein Fixgehalt und erhält zusätzlich eine Provision; der Vertreter hingegen hat kein Fixum oder nur ein geringeres und erhält dafür höhere Provisionen; die Provisionen sind in der Regel vom Umsatz abhängig; je höher der Umsatz ist, desto mehr schlägt das Pendel zugunsten des Reisenden aus, der vor allem sein Fixgehalt hat und bei dem die umsatzabhängigen Provisionen kleiner sind.
Dafür tauscht man beim Handelsvertreter Fixkosten gegen variable Kosten ein.
Beispiel: Reisender vs. Handelvertreter
Ein Reisender habe ein jährliches Fixgehalt von 50.000 €, zudem erhält er eine umsatzabhängige Provision von 5 %.
Der Vertreter habe ein garantiertes Fixum von 10.000 €, zudem erhält er eine umsatzabhängige Provision von 10 %.
Ab welchem Umsatz ist der Reisende günstiger als der Vertreter?
Dafür setzt man beide Kostenfunktionen gleich:
50.000 € + 0,05 × Umsatz = 10.000 € + 0,10 × Umsatz
40.000 € = 0,05 × Umsatz
Umsatz = 800.000 €.
Bei einem Umsatz von 800.000 € sind beide kostengleich:
Reisender: 50.000 € + 0,05 × 800.000 € = 50.000 € + 40.000 € = 90.000 €.
Vertreter: 10.000 € + 0,1 × 800.000 € = 10.000 € + 80.000 € = 90.000 €.
Bei höheren Umsätzen ist der Reisende günstiger, bei niedrigeren Umsätzen der Handelsvertreter.
Theoretisch wären die Verdienstmöglichkeiten des Vertreters und auch des Reisenden nach oben offen; dies kann aber auch gedeckelt werden oder es wird eine Staffelung vereinbart.