Hauptrefinanzierungsgeschäfte
Hauptrefinanzierungsgeschäfte Definition
Hauptrefinanzierungsgeschäfte sind regelmäßig (zum Beispiel wöchentlich) durchgeführte Offenmarktgeschäfte mit jeweils kurzer (zum Beispiel einwöchiger) Laufzeit; es handelt sich also um kurzfristige Refinanzierungsgeschäfte (im Vergleich zu den auch zur Offenmarktpolitik gehörenden längerfristigen Refinanzierungsgeschäften).
Damit wird Banken über die Laufzeit Zentralbankgeld bzw. Liquidität zur Verfügung gestellt, die Banken müssen dafür Sicherheiten (Wertpapiere) hinterlegen und einen Zins an die Zentralbank bezahlen.
Bedeutung
Über das den Banken zur Verfügung gestellte Kreditvolumen und die Höhe des verlangten Zinssatzes beeinflussen Zentralbanken die Zinssätze in den Märkten, um etwa die Inflation zu bekämpfen: Müssen Banken beispielsweise 2 % Zinsen für das Zentralbankgeld bezahlen, werden sie Kredite nur zu einem darüber liegenden Zins ausgeben; sind es 4 %, steigt das Kreditzinsniveau im Markt entsprechend an.
Je höher der Zins, desto weniger wird konsumiert und (kreditfinanziert) investiert, und umso mehr gespart. Nachfrage und Inflation sollen dadurch sinken.
Tenderverfahren
Hauptrefinanzierungsgeschäfte werden üblicherweise in einem Auktions- bzw. Zuteilungsverfahren (sogenannte Tenderverfahren) durchgeführt als
- Mengentender: die Zentralbank legt den Zinssatz fest und gegebenenfalls das Kreditvolumen (falls keine Vollzuteilung geplant ist) und die Geschäftsbanken melden ihren Bedarf an Zentralbankgeld unter diesen Konditionen an; anschließend erfolgt die Zuteilung quotal oder auch vollständig;
- Zinstender: das Volumen in € sowie ein Mindestbietungssatz für den Zins (zum Beispiel 1 %) werden vorgegeben, die einzelnen Geschäftsbanken können anmelden, wieviel Geld sie zu welchem Zinssatz wünschen und die Zentralbank entscheidet nach der Gebotsfrist über die Zuteilung und den Zinssatz.
Hauptrefinanzierungssatz
Der Mindestbietungssatz für die Hauptrefinanzierungsgeschäfte – der Hauptrefinanzierungssatz – ist einer der Leitzinsen (die beiden anderen sind der Spitzenrefinanzierungssatz und der Einlagefazilitätssatz, siehe Ständige Fazilitäten).
Alternative Begriffe: Hauptrefinanzierungsfazilität.